Gerne möchten wir Sie über Änderungen und dem Ablauf betreffend Familienzulagen in Italien informieren und bitten Sie, ebenfalls Ihre Mitarbeiter zu instruieren.
Vorgehen bei einer Weiterführung der Differenzzahlung
Der andere Elternteil, welcher in Italien erwerbstätig ist und bereits einen erfolgreichen und gültigen Antrag auf den Assegno unico e universale für unterhaltsberechtigte Kinder gestellt hat, muss für den Zeitraum ab März 2023 keinen neuen Antrag mehr stellen. Stattdessen bleibt die Erneuerung des ISEE (Indikator zur Einkommens- und Vermögenslage) bis Ende Februar 2023 obligatorisch, um den vollen Betrag in Anspruch nehmen zu können.
Für die Berechnung der internationalen Differenzzahlungen werden wir ausschliesslich den vollen Betrag des Assegno unico e universale heranziehen, oder, falls der ISEE nicht erneuert wurde, den im italienischen Recht vorgesehenen Höchstbetrag. Wir bitten um Einreichung einer Bestätigung der Erneuerung des ISEE.
Anbei erhalten Sie noch ein Merkblatt zu den Familienzulagen rund um Italien.
Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht unsere Abteilung FamZ/EO
(famzeo(at)ak-swissmem.ch / 044 388 34 47) zu kontaktieren.
Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Vanja Weber, Abteilungsleiterin FamZ/EO, Mitglied der Geschäftsleitung