Multilaterale Vereinbarung ab 01.01.2024 / Telearbeit in Italien

Das Bundesamt für Sozialversicherungen orientiert auf seiner Website über die multilaterale Vereinbarung ab dem 1. Juli 2023 im Bereich der Sozialversicherungen bei Telearbeit unter 50% in bestimmten Staaten.

 

Beachten Sie dazu auch unsere Newsletter:

Bis dato war Italien der einzige Nachbarstaat der Schweiz, welcher die multilaterale Vereinbarung nicht unterzeichnet hatte. Dies hatte zur Folge, dass in Italien wohnhafte Grenzgänger lediglich die Telearbeit bis 24,9% ausüben konnten, ohne eine Änderung der Sozialversicherungsunterstellung zu riskieren.
 

Ab 1. Januar 2024: Italien hat die Vereinbarung unterzeichnet

Inzwischen wurde bestätigt, dass Italien die multilaterale Vereinbarung noch im Dezember 2023 unterzeichnet hat. Damit tritt die Vereinbarung per 1. Januar 2024 in Kraft. Die Ausübung der Telearbeit bis zu 49,9% ist nun auch für in Italien wohnhafte Grenzgänger möglich ohne dass dies Auswirkungen auf die Sozialversicherungsunterstellung hat.
 

Merkblatt

In unserem Merkblatt orientieren wir Sie über die Details zur multilateralen Vereinbarung. Mitentscheidend, ob die Vereinbarung auf die jeweiligen Personen anwendbar ist, ist unter anderem auch deren Nationalität. Gerne informieren und beraten wir Sie bei weiteren Fragen individuell.

 

Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht unsere Abteilung Beiträge (beitraege(at)ak-swissmem.ch / 044 388 34 46) zu kontaktieren.

 

Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Stefan Schmid, Stv. Abteilungsleiter Beiträge