Multilaterale Vereinbarung ab 1. Juli 2023 / Telearbeit in Frankreich

Mit unseren Newslettern vom 30.05.2023 (Link) und vom 29. Juni 2023 (Link) haben wir Sie über die neusten Entwicklungen der multilateralen Vereinbarung in Bezug auf Telearbeit informiert.

Neben der Schweiz und den Nachbarstaaten Deutschland, Österreich und Liechtenstein hat nun auch Frankreich (bestätigt vom Bundesamt für Sozialversicherungen am 04.07.2023) die Vereinbarung unterzeichnet. Somit sind mit Ausnahme von Italien alle Nachbarstaaten der Vereinbarung beigetreten.

So dürfen ab dem 1. Juli 2023 auch französische Grenzgänger, deren Arbeitgeber sich in der Schweiz befindet, bis zu 49.9% Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice in ihrem Wohnsitzland arbeiten, ohne dass sich dadurch die Zuständigkeit im Bereich der Sozialversicherungen ändert.

Bitte beachten Sie, dass das bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und der Schweiz ein grenzüberschreitendes Homeoffice zu nur 40% der Arbeitszeit pro Jahr ohne steuerliche Folgen ermöglicht (Link).

Für weitere Details verweisen wir auf unser Merkblatt. Gerne informieren und beraten wir Sie bei Fragen individuell.

Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht unsere Abteilung Beiträge
(beitraege(at)ak-swissmem.ch / 044 388 34 46) zu kontaktieren.

Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Lorena Ruberto, Abteilungsleiterin Beiträge, Mitglied der Geschäftsleitung