Wechsel zur Ausgleichskasse Swissmem

Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) sowie weiterführende Bestimmungen (Verordnung AHVV, Weisungen) regeln den Anschluss der Arbeitgebenden an die Ausgleichskassen sowie die Fristen und Formalitäten für den Wechsel.

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Weitere Informationen

Nachstehend finden Sie unsere Merkblätter und Formulare, welche Ihnen detaillierte Auskünfte über uns und den Ablauf eines Wechsels der Ausgleichskasse vermittelt:

Lorena Zünd

Abteilungsleiterin Beiträge
Abteilung Beiträge

044 388 34 46

beitraegenoSpam@ak-swissmem.ch