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Auszahlungstermine

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sind die Ausgleichskassen verpflichtet, die Rentenleistungen sowie Hilflosenentschädigungen möglichst regelmässig zur gleichen Zeit, bis spätestens dem 20. Tag des Monats auszuzahlen.

Die Aufbereitung der Auszahlung sämtlicher Leistungen der Ausgleichskasse Swissmem erfolgt innerhalb der ersten fünf Werktage des jeweiligen Monats. Fallen Wochenenden oder nationale Feiertage auf die ersten Tage des Monats, verschiebt sich der Auszahlungstermin um die entsprechenden Tage. Nachfolgend finden Sie den Auszahlungsplan des aktuellen Jahres.

Formulare & Merkblätter

Michael Kocher

Abteilungsleiter Renten & Services
Stv. Geschäftsführer

Abteilung Renten

044 388 34 45

renten(at)ak-swissmem.ch