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Rentenvorausberechnung

Rentenvorausberechnungen sind wertvoll, weil man dadurch eine Auskunft über die voraussichtlich zu erwartende Rentenhöhe erhält. Das hilft, die weiteren Lebensphasen besser zu planen. Die Vorausberechnung zeigt auf, mit welchen Rentenbeträgen bei Bezug der Altersrente, Weiterarbeit nach dem Referenzalter, einer Invalidität oder im Todesfall für die Angehörigen ungefähr gerechnet werden kann.

Eine Rentenvorausberechnung kann mittels Antragsformular bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragt werden. Wünscht ein Ehepaar eine Vorausberechnung der gemeinsamen Renten, müssen beide Ehepartner einen entsprechenden Antrag ausfüllen und einreichen. Einerseits lassen sich verschiedene Varianten wie zum Beispiel ordentlicher Bezug per Referenzalter, Vorbezug oder Aufschub der Altersrente, Änderung des Pensums oder Wegzug ins Ausland einfach vergleichen. Andererseits haben Personen, die nach dem Referenzalter weiterarbeiten, die Möglichkeit, die einmalige Neuberechnung ihrer Altersrente unter Berücksichtigung der zusätzlichen Beitragszeit und/oder Erwerbseinkommen vorausberechnen zu lassen. 

Welches Formular muss ich für die Rentenvorausberechnung einreichen?

Ist eine Rentenvorausberechnung per Referenzalter oder bei Vorbezug bzw. Aufschub der Altersrente gewünscht, ist der Ausgleichskasse des aktuellen Arbeitgebers das Formular «Antrag für eine Rentenvorausberechnung» einzureichen. Bezieht bei einem Ehepaar eine Person bereits eine Rente von einer anderen Ausgleichskasse, so ist der Antrag an die rentenauszahlende Kasse zu richten.

 

Zur Vorausberechnung der einmalig neu berechneten Altersrente bei Weiterarbeit nach dem Referenzalter unter Berücksichtigung der zusätzlichen Beitragszeit und/oder Erwerbseinkommen ist der rentenauszahlenden Ausgleichskasse das Formular «Antrag Rentenvorausberechnung für die Weiterarbeit nach dem Referenzalter» zuzustellen.

Habe ich einen Vorteil, wenn ich nach dem Referenzalter weiterarbeite?

Für Personen mit Beitragslücken und/oder einer Altersrente, die nicht dem Maximalbetrag entspricht, ist es attraktiv, auch nach dem Referenzalter erwerbstätig zu sein. Unter gewissen Voraussetzungen können sowohl Einkommen als auch Beitragszeiten nach dem Referenzalter angerechnet werden. Es ist einmalig eine Neuberechnung der Altersrente möglich, bei der die zusätzliche Beitragszeit und/oder Erwerbseinkommen angerechnet werden. Mit einer Rentenvorausberechnung für die Weiterarbeit nach dem Referenzalter besteht die Möglichkeit, dies vorausberechnen zu lassen. Weitere Informationen sind dem Merkblatt «Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter» zu entnehmen.

Lohnt sich ein Verzicht auf den Freibetrag für erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner (CHF 16'800.00 pro Jahr)?

Bei einem Verzicht auf den Rentenfreibetrag können mehr Einkommen für die einmalige Neuberechnung nach dem Referenzalter berücksichtigt werden. Ein Verzicht lohnt sich jedoch nicht in allen Fällen, beispielsweise wenn man bereits den Maximalrentenbetrag bezieht. Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, empfiehlt es sich, den «Antrag Rentenvorausberechnung für die Weiterarbeit nach dem Referenzalter» einzureichen. Dadurch können die nach dem Referenzalter neu berechneten Rentenbeträge mit und ohne Freibetrag einfach verglichen werden.

Michael Kocher

Abteilungsleiter Renten & Services
Stv. Geschäftsführer

Abteilung Renten

044 388 34 45

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