Ab dem 1. Januar 2025 treten weitere Änderungen der Reform AHV 21 zur Stabilisierung der AHV in Kraft.
Das Referenzalter der Frauen wird schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht:
Jahrgang | Referenzalter | |
---|---|---|
1961 | 64 + 3 Monate | |
1962 | 64 + 6 Monate | |
1963 | 64 + 9 Monate | |
1964 | 65 |
Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) profitieren von Ausgleichsmassnahmen. Diese bestehen entweder aus einem lebenslangen Rentenzuschlag oder einem reduzierten Kürzungssatz im Falle eines Rentenvorbezugs.
Auf unserer Themenseite zur Reform AHV 21 finden Sie vertiefte Informationen zu den Änderungen.
Benötigen Sie weitere, fallbezogene Informationen? Zögern Sie nicht, unsere Abteilung Renten
(rentennoSpam@ak-swissmem.ch / 044 388 34 45) zu kontaktieren.
Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Remo Cundo, Teamleiter Renten