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Einführung der 13. Altersrente

Erste Auszahlung: Dezember 2026

Am 3. März 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Einführung einer 13. Altersrente beschlossen. Ab dem Jahr 2026 wird deshalb jedes Jahr im Dezember eine zusätzliche Monatsrente ausbezahlt.


Höhe der 13. Altersrente

  • Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel Ihrer jährlichen Altersrente.
  • Kinder- und Zusatzrenten sowie der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration gemäss der Reform AHV21 werden nicht berücksichtigt.
  • Der Betrag wird auf ganze Franken gerundet.
  • Eine genaue Berechnung ist erst im Dezember möglich, weil sich die Rente im Laufe des Jahres ändern kann.

Wer erhält die 13. Altersrente?

Alle Personen, die im Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben, erhalten automatisch auch die 13. Altersrente. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit der Dezember-Rente.


Wichtiger Hinweis

  • Nur Altersrenten werden 13-mal pro Jahr ausbezahlt.
  • Hinterlassenenrenten (für Witwen, Witwer, Waisen) und Invalidenrenten bleiben weiterhin bei 12 Zahlungen pro Jahr.

Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht unsere Ausgleichskasse Swissmem
(info@ak-swissmem.ch / 044 388 34 34) zu kontaktieren.

Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Remo Flepp, Teamleiter Renten, Stv. Abteilungsleiter