Multilaterale Vereinbarung ab 01.05.2024 / Telearbeit in Litauen

Das Bundesamt für Sozialversicherungen orientiert auf seiner Website über die multilaterale Vereinbarung ab dem 1. Juli 2023 im Bereich der Sozialversicherungen bei Telearbeit unter 50% in bestimmten Staaten.

 

Ab 1. Mai 2024: Litauen hat die Vereinbarung unterzeichnet

Litauen hat die multilaterale Vereinbarung im April 2024 unterzeichnet. Damit tritt die Vereinbarung per 1. Mai 2024 in Kraft. Die Ausübung der Telearbeit bis zu 49,9% ist nun auch für in Litauen wohnhafte Grenzgänger möglich, ohne dass dies Auswirkungen auf die Sozialversicherungsunterstellung hat.

 

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Ausgleichskasse Swissmem
Stefan Schmid, Abteilungsleiter a.i., Mitglied der Geschäftsleitung