Neuigkeiten aus dem internationalen Sozialversicherungsumfeld

Irland schliesst sich der Telearbeit-Vereinbarung an. Die Schweiz und Argentinien haben ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet, welches voraussichtlich nächstes Jahr in Kraft tritt. 


Ab 1. Juni 2024: Irland unterzeichnet Telearbeit-Vereinbarung
Irland hat die multilaterale Vereinbarung im Mai 2024 unterzeichnet. Die Ausübung von Telearbeit bis zu 49.9% ist per 1. Juni 2024 auch für in Irland wohnhafte Personen möglich.  


Sozialversicherungsabkommen mit Argentinien 
In Buenos Aires wurde im Mai 2024 das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Argentinien unterzeichnet. Das Abkommen koordiniert die Sozialversicherungssysteme beider Vertragsstaaten in der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge und entspricht den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen. Unter anderem regelt es die Auszahlung von Renten ins Ausland und gewährleistet eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten. Das Abkommen wird nun den Parlamenten beider Staaten zur Genehmigung vorgelegt und tritt voraussichtlich im Jahr 2025 in Kraft. 

 

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Stefan Schmid, Abteilungsleiter Beiträge a.i., Mitglied der Geschäftsleitung