Arbeitgeberkontrolle

Sinn und Zweck
Ausgleichskassen sind verpflichtet, sämtliche angeschlossene Arbeitgeber periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der 1. Säule und der Familienausgleichskasse hin zu kontrollieren. Die Kontrolle dient in erster Line dem Schutz der Arbeitnehmenden vor fehlerhaften Abrechnungen. Zudem erhalten die Arbeitgeber mit dem Kontrollattest die Sicherheit, dass die von Gesetzes wegen dem Arbeitgeber auferlegte korrekte AHV-Abrechnungspflicht eingehalten ist. Die Finanzierung der Kontrollen wird im Rahmen des Verwaltungskostenbeitrags von den Arbeitgebern getragen. Die Aufsicht über die Durchführung dieser AHV-Arbeitgeberkontrollen obliegt dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).

Wie oft wird kontrolliert?
Die Häufigkeit der Arbeitgeberkontrolle richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Kontrolle und erfolgt risikobasiert. Je besser das Ergebnis einer Kontrolle ausfällt, desto grösser sind die zeitlichen Abstände bis zur Folgekontrolle. Grossbetriebe mit einer Lohnsumme über CHF 5 Mio. werden unabhängig vom letzten Kontrollergebnis alle vier Jahre kontrolliert. Ansonsten reichen die zu kontrollierenden Perioden zwischen vier und acht Jahren. 

Organisation bei der AK Swissmem
Die Ausgleichskasse Swissmem beauftragt die SUVA mit der Durchführung der AHV-Arbeitgeberkontrollen. Diese "Auslagerung" hat zwei Gründe. Erstens entstehen grosse Synergien mit der gesetzlich zusätzlich nötigen SUVA-Kontrolle, da unsere Mitgliedfirmen fast ausschliesslich der SUVA angeschlossen sind. Somit kann die AHV- und SUVA-Kontrolle zeitgleich und für den Arbeitgeber mit weniger Administrationsaufwand durchgeführt werden. Zweitens sind die Kosten durch die genutzte "Kontrolloptimierung" tiefer als bei zwei separaten Kontrollen.

Die Ausgleichskasse Swissmem darf mit Freude feststellen, dass das Ergebnis der durchgeführten Kontrollen eine vergleichsweise hohe Fehlerfreiheit wiedergibt. Dafür danken und gratulieren wir unseren Firmen. Es bestätigt, dass die MEM-Industrie auch diesbezüglich Bestnoten erreicht.


Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht unsere Abteilung Beiträge (beitraege(at)ak-swissmem.ch / 044 388 34 46) zu kontaktieren.
 

Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Lorena Ruberto, Abteilungsleiterin Beiträge, Mitglied der Geschäftsleitung