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Versicherungsunterstellung

Grundsätzlich ist jede Person, die in der Schweiz ihren Wohnsitz hat (Nichterwerbstätige wie Invalide, Rentner und Rentnerinnen, Hausfrauen und Hausmänner sowie Kinder) oder hier eine Erwerbstätigkeit ausübt (Schweizer/Schweizerinnen und Ausländer/Ausländerinnen d.h. auch Grenzgänger und Gastarbeiter) versichert. Abweichende Regeln können sich aus dem EU-Recht oder aus den Sozialversicherungsabkommen ergeben.

Sind Sie grenzüberschreitend erwerbstätig (eine Tätigkeit in mehreren Staaten oder mehrere Tätigkeiten in verschiedenen Staaten) und möchten wissen, wo Sie versichert sind?

 

Mit diesem Online-Tool «Versicherungsunterstellung» können Sie unverbindlich herausfinden, in welchem Staat die Sozialversicherungspflicht besteht.

 

Abkommen zwischen der Schweiz und verschiedenen Staaten halten fest, wer wo beitragspflichtig ist und auf welche Leistungen die versicherte Person Anspruch hat. Die Versicherungsunterstellung ergibt sich dabei aus den persönlichen Verhältnissen wie Nationalität, Wohnsitz und Arbeitsort. Die Art der Tätigkeit und der Sitz der Arbeitgebenden können ebenfalls mitbestimmend sein.

 

Wenn Sie nur in einem Staat arbeiten, sind Sie generell dem Sozialversicherungssystem des Staates unterstellt, wo Sie Ihre Erwerbstätigkeit ausüben.

 

Die Auswertung erfolgt anonym. Ihre Daten werden nicht gespeichert. Die Auswertung ist unverbindlich und stellt keinen Rechtsanspruch dar.

 

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt «Versicherungsunterstellung».

Stefan Schmid

Abteilungsleiter Beiträge
Abteilung Beiträge

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