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EO-Webservice

Digital vernetzt – EO- und ME-Anmeldung einfach via EO-Webservice aus Ihrem UKA Solutions einreichen! Kein mehrfaches Erfassen von Mitarbeiterdaten und somit von der wertvollen Zeitersparnis profitieren.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Software UKA Solutions von HRM Systems verwenden und die Daten einer EO- oder ME-Anmeldung elektronisch erfasst haben. Die neue Dienstleistung erleichtert Ihnen sowohl die Datenübermittlung als auch das Abgleichen der Daten oder deren Verwendung für firmenspezifische Auswertungen.

Welches System ist erforderlich um den EO-Webservice zu nutzen?

UKA Solutions von der Firma HRM Systems AG.

Wie ist das Vorgehen, um den EO-Webservice einzurichten?

Sobald Sie uns Ihr Interesse am EO-Webservice mitgeteilt haben, werden wir die Firma HRM Systems AG informieren. Das Projektteam von HRM Systems AG wird daraufhin mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die weiteren Schritte mit Ihnen definieren. Bei der Einführung des EO-Webservice unterstützt und begleitet Sie der Software-Hersteller. Durch den aktiven Austausch zwischen der Firma HRM Systems AG und der Ausgleichskasse Swissmem, wird eine reibungslose und speditive Einführung gewährleistet.

Welche Beilagen müssen zwingend eingereicht werden?

Bei einer EO-Anmeldung benötigen wir die EO-Karte (als PDF), um allfällige Abklärungen mit dem Militär, Zivilschutz- oder Zivildienst umgehend tätigen zu können. Dies hauptsächlich in Fällen, wo die Dienstart oder Dauer nicht mit den Seodor-Daten (gemeldete Daten vom Militär) übereinstimmen.

 

Bei der ME-Anmeldung benötigen wir das Anmeldeformular Mutterschaftsentschädigung, sowie den Geburtsschein und das Lohnjournal der letzten zwölf Monate vor der Geburt.

Muss die EO-Karte beziehungsweise das Anmeldeformular der Mutterschaftsentschädigung unterzeichnet sein?

Ja, die EO-Karten benötigen wir weiterhin vom Rechnungsführer und der Dienst leistenden Person unterzeichnet. Dies ist eine rechtliche Voraussetzung, damit sichergestellt ist, dass es sich um kein Duplikat handelt. Sie als Arbeitgeber müssen nicht mehr zwingend unterzeichnen, da die digitale Zustellung durch die Übermittlung mit dem UKA Solutions einem Visum und der Bestätigung der wahrheitsgetreuen Meldung gleichgestellt wird.

 

Auch die Anmeldung der Mutterschaftsentschädigung muss vollständig unterzeichnet sein.

Kann man auch eine Anmeldung Vaterschaftsentschädigung per Webservice einreichen?

Zurzeit leider noch nicht. Gerne werden wir Sie umgehend kontaktieren, sobald dies möglich ist.

Formulare & Merkblätter

Vanja Weber

Abteilungsleiterin FamZ/EO
Abteilung FamZ/EO

044 388 34 47

famzeonoSpam@ak-swissmem.ch