Aufgrund wiederholt auftretender Unklarheiten bei der Vaterschaftsurlaubsentschädigung von Teilzeitangestellten, präzisieren wir die Thematik gerne wie folgt.
Teilzeitangestellte haben Anspruch auf eine Anzahl von Urlaubstagen, die dem jeweiligen Beschäftigungsgrad entspricht. Dies bedeutet, dass z.B. für einen Mitarbeitenden im 50% Pensum nur fünf Tage Vaterschaftsurlaub bezogen werden kann.
Daher müssen die folgenden Informationen der Ausgleichskasse im Anmeldeformular zwingend zur Verfügung gestellt werden:
Die Urlaubstage sind nicht zu verwechseln mit der Anzahl Taggeldern, welche 10, resp. 14 betragen, unabhängig vom Arbeitspensum. Praxisbeispiele:
Beispiel 1:
Versicherte Person hat ein Arbeitspensum von 20%.
Anspruch auf 2 Urlaubstage (1 Tag pro Woche). Bezüglich Vaterschaftsurlaubentschädigung besteht Anspruch auf 14 Taggelder.
Angestellter: Monatslohn CHF 5'000.- für 20% Pensum
Taggeld: (CHF 5'000.- x 80% / 30) CHF 133.60.-
Auszahlung: CHF 133.60.- x 14 Taggelder = CHF 1'870.40.-
Beispiel 2:
Versicherte Person hat ein Arbeitspensum von 50%.
Der Antragsteller hat ein Anspruch auf 5 Urlaubstage. Bezüglich Vaterschaftsurlaubentschädigung besteht Anspruch auf 14 Taggelder.
Angestellter: Monatslohn CHF 3'500.- für 50% Pensum
Taggeld: (CHF 3'500.- x 80% / 30) CHF 93.60
Auszahlung: CHF 93.60.- x 14 Taggelder = CHF 1'310.40.-
Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht unsere Abteilung FamZ/EO (famzeonoSpam@ak-swissmem.ch / 044 388 34 47) zu kontaktieren.
Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Vanja Weber, Abteilungsleiterin FamZ/EO, Mitglied der Geschäftsleitung