Lohnmeldung für das Jahr 2022

Ab sofort steht Ihnen im «connect» unter «Aufgaben» die Lohnmeldung für das Jahr 2022 zur Verfügung.
 

Ebenso finden Sie unter «Mitteilungen» Informationen über Neuerungen und Änderungen per 2023 (Kundenmerkblatt für das Jahr 2023). Auf unserer Homepage finden Sie zudem nützliche Anleitungen für die elektronische Übermittlung der Lohnbescheinigung via «ELM» und «connect». 
 

Bitte beachten Sie, dass die Lohnmeldung 2022 bis spätestens am 30. Januar 2023 bei der Ausgleichskasse Swissmem eingehen muss. Später eingereichte Lohnbescheinigungen können Verzugszinsen auslösen.


Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht unsere Abteilung Beiträge (beitraege(at)ak-swissmem.ch / 044 388 34 46) zu kontaktieren.
 

Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Lorena Ruberto, Abteilungsleiterin Beiträge, Mitglied der Geschäftsleitung