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Abschaltung ELM 4.0

Mit dem Lohnstandard-CH (ELM) Version 5.0 kamen wichtige Anpassungen im Zusammenhang mit der Quellensteuerabrechnung. Die Quellensteuer-Übermittlungen über ELM 4.0 genügen den rechtlichen Ansprüchen nicht mehr. Aus diesem Grund ist es notwendig, den Wechsel auf die Version ELM 5.0 voranzutreiben.
 

Gültigkeit von ELM 4.0

  • Quellensteuer
    Löhne aus dem Abrechnungsjahr 2025 können noch bis am 31. März 2026 mit ELM 4.0 übermittelt werden.
  • Weitere Domänen (AHV/FAK, UVG, UVGZ, KTG, Statistiken, usw.)
    Lohnmeldungen weiterer Domänen können noch bis zum 30. Juni 2026 mit ELM 4.0 übermittelt werden.

Pflicht zur Nutzung von ELM 5.0 oder höher

  • Quellensteuer
    Für das Abrechnungsjahr 2026 (Löhne ab 1. Januar 2026) ist zwingend ELM 5.0 oder höher erforderlich.

Fragen & Antworten

Swissdec (dient als Qualitätslabel für den sicheren und effizienten elektronischen Datenaustausch) orientiert auf seiner Website über die Abschaltung und beantwortet dazu Fragestellungen: Abschaltung ELM 4.0 | Swissdec

 

Unsere Empfehlung

Kontaktieren Sie bitte Ihren Lohnsoftware-Hersteller; dieser kann Ihnen mittels Software-Updates die neuste Version des Lohnstand-CH (ELM) zur Verfügung stellen.
Hier können Sie prüfen, ob Ihre Lohnsoftware bereits die neuste Version unterstützt: Zertifizierte ERP-Hersteller

 

 

Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht, unsere Abteilung Beiträge
(beitraegenoSpam@ak-swissmem.ch / 044 388 34 46) zu kontaktieren.

 

Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Lorena Zünd, Abteilungsleiterin Beiträge, Mitglied der Geschäftsleitung