
Mit dem Lohnstandard-CH (ELM) Version 5.0 kamen wichtige Anpassungen im Zusammenhang mit der Quellensteuerabrechnung. Die Quellensteuer-Übermittlungen über ELM 4.0 genügen den rechtlichen Ansprüchen nicht mehr. Aus diesem Grund ist es notwendig, den Wechsel auf die Version ELM 5.0 voranzutreiben.
Gültigkeit von ELM 4.0
Pflicht zur Nutzung von ELM 5.0 oder höher
Swissdec (dient als Qualitätslabel für den sicheren und effizienten elektronischen Datenaustausch) orientiert auf seiner Website über die Abschaltung und beantwortet dazu Fragestellungen: Abschaltung ELM 4.0 | Swissdec
Kontaktieren Sie bitte Ihren Lohnsoftware-Hersteller; dieser kann Ihnen mittels Software-Updates die neuste Version des Lohnstand-CH (ELM) zur Verfügung stellen.
Hier können Sie prüfen, ob Ihre Lohnsoftware bereits die neuste Version unterstützt: Zertifizierte ERP-Hersteller
Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht, unsere Abteilung Beiträge
(beitraegenoSpam@ak-swissmem.ch / 044 388 34 46) zu kontaktieren.
Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Lorena Zünd, Abteilungsleiterin Beiträge, Mitglied der Geschäftsleitung