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Workation im Ausland – gut geplant ist halb gewonnen

Arbeiten mit Blick aufs Meer statt aus dem Büro: Sogenannte Workations – die Verbindung von Arbeit und Ferien im Ausland – werden immer beliebter. Was für Mitarbeitende attraktiv klingt, kann für Ihr Unternehmen jedoch unerwartete Folgen im Sozialversicherungsbereich haben.

Bereits wenige Arbeitstage im Ausland können die Versicherungsunterstellung verändern oder zusätzliche Abklärungen und Bescheinigungen erforderlich machen. Umso wichtiger ist es, Workations frühzeitig zu planen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen.

Die Informationsstelle AHV/IV hat dazu ein neues, kurzweiliges Erklärvideo veröffentlicht. Es zeigt verständlich auf, worauf Arbeitgebende und Arbeitnehmende bei einer Workation achten sollten.

▶️ Workation und die Sozialversicherungen - eine kurze Übersicht

Unser Tipp: 
Sensibilisieren Sie auch Ihre Führungskräfte und Mitarbeitenden für dieses Thema. So lassen sich unerwartete Konsequenzen vermeiden, und Workations können von Beginn an korrekt umgesetzt werden.

Bei Fragen zur Beurteilung von Workations oder grenzüberschreitenden Arbeitseinsätzen unterstützen wir Sie gerne.

Möchten Sie tiefer ins Thema eintauchen? Wir bieten dazu auch Webinare an. Prüfen Sie unser Angebot und melden Sie sich gerne an – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Haben Sie dazu Fragen? Zögern Sie nicht, unsere Abteilung Beiträge (beitraegenoSpam@ak-swissmem.ch / 044 388 34 46) zu kontaktieren.

Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse Swissmem
Lorena Zünd, Abteilungsleiterin Beiträge, Mitglied der Geschäftsleitung